Was ist Mediation?

§ 1 des Mediationsgesetzes lautet:

 

(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung des Konflikts anstreben.

 

(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

Wie ist die Mediation strukturiert?

 

  1. Einführung in die Mediation, Klärung, ob Mediation das richtige Verfahren für den Konflikt und die Beteiligten ist, Abschluss eines Mediationsvertrages
  2. Themensammlung, worum geht es?
  3. Interessenklärung
  4. Lösungsoptionen
  5. Fairness und Gerechtigkeit, welchen Grundüberzeugungen der Beteiligten muss die Lösung gerecht werden?
  6. Lösungsfindung einer rechtlich wirksamen, als fair und gerecht empfundenen Lösung, die durchführbar und systemerhaltend ist.
  7. Vertragsabschluss

Was sind die tragenden Prinzipien der Mediation?

  • Freiwilligkeit: Da kaum jemand "freiwillig" an einer Mediation teilnimmt, sondern immer direkter oder indirekter "Zwang", bspw. durch gerichtliche Anordnung oder "dringende Empfehlung" oder einfach ein hoher Leidensdruck vorliegt, reicht die grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme aus. Jeder Beteiligte - auch der Mediator - hat das Recht, die Mediation jederzeit ohne Angaben von Gründen zu beenden.
  • Informiertheit: Jeder Beteiligter muss über alle relevanten Fakten informiert sein.
  • Vertraulichkeit: Alles, was besprochen wird, bleibt im Raum oder wird ausschließlich den Personen mitgeteilt, auf die sich die Beteiligten geeinigt haben. In der Mediation erlangtes Wissen wird in etwaig nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht verwertet, der Mediator nicht als Zeuge benannt.
  • Allparteilichkeit: Der Mediator ist neutral und allparteilich, d. h., er ist der "Helfer" jedes Beteiligten" und unterstützt diesen, im Verfahren zu bleiben
  • Eigenverantwortlichkeit: Kernpunkt der Mediation ist es, die Beteiligten zu befähigen und zu führen, selbst eine Lösung zu entwickeln. Der Mediator entscheidet den Konflikt nicht und macht auch keine Lösungsvorschläge. Jeder Beteiligte kann Dritte, etwa zur Klärung der Rechtslage oder zur Rücksprache und Beratung, einbeziehen.
  • Ergebnisoffenheit: In der Mediation geht es nicht um die Durchsetzung einseitiger Lösungen, sondern um das bedürfnis- und interessenorientierte Verhandeln und das gemeinsame Erarbeiten fairer und gerechter Lösungen.

Hier finden Sie mich:

Carsten-Ekkehard Wind

Mediator (DAA) / Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Familienmediator

Wirtschaftsmediator


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